Das virtuelle Grundbuch

Der erste Schritt um eine Aufmerksamkeit im Netz zu erzielen ist und bleibt der eigene Domainname. Aber wie so oft ist unter Juristen auch hier der Begriff des Besitzes und des Eigentums zu unterscheiden. Die pure Erreichbarkeit meiner Seiten unter www.meinname.de ist lediglich der Besitz, noch nicht das Eigentum an diesem Namen. Für den Begriff […]

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