Ein Grund mehr sein WLAN zu schützen

Was ich in meinem Artikel »Sicherheit im WLAN« schon beschrieb, hat nun das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 26. Juli bestätigt: Wer sein drahtloses Netz jedermann offen hält, wird für die Folgen haftbar. Im konkreten Fall konnte sich die Musikindustrie mit einem Unterlassungsbegehren gegen einen WLAN-Betreiber durchsetzen, der sein Netz ohne Schutzmechanismen betrieb. Nachdem über den offenen Accesspoint Musikstücke illegal über ein Gnutella-Netz bereitgestellt wurden, hatte nicht der (unerkannte) Filesharer das Problem, sondern der Betreiber des WLANs!

Wörtlich heißt es in dem von Rechtsanwalt Lampmann veröffentlichten Urteil:

Zwar konnte weder festgestellt werden, dass sie selbst die Rechtsverletzung begangen haben, noch konnte es durch die Vorlage der eidesstattlichen Versicherung ausgeschlossen werden. Denn die eidesstattliche Versicherung sagt nichts dazu aus, ob die Antragsgegner persönlich zum streitgegenständlichen Zeitpunkt die Rechtsverletzung begangen haben, dass sie sich auf eine erst am 20.03.2006 erfolgte Überprüfung bezieht. Auch kann letztendlich nur vermuten, wie seine Eltern, die Antragsgegner, den Internetanschluss genutzt haben. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Rechtsverletzung durch andere nicht bekannte Nutzer des Anschlusses erfolgt sind die die ungeschützte WLan-Internetverbindung der Antragsgegner genutzt haben.

Ob die Antragsgegner die Rechtsverletzungen selbst begangen haben oder ob die Rechtsverletzungen aufgrund einer Nutzung der ungeschützten WLan-Internetverbindung durch Dritte erfolgten, kann aber dahinstehen. Denn die Antragsgegner haben für diese Rechtsverletzung jedenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung einzustehen.

Wie üblich schützt auch Unwissenheit hier nicht vor Strafe! Auch wer nicht selbst über die notwendigen technischen Kenntnisse zur Einleitung von Absicherungsmassnahmen verfügt, muss für Abschottung sorgen. Die Kosten für professionelle Hilfe hält das Gericht – aus meiner Sicht zu recht – für zumutbar. Auch die widerspenstigsten WLAN-Router und -Accesspoints sollten nach längstens einer halben Stunde dichtgemacht sein.

Neben den vitalen Interessen, die jeder haben sollte, seine eigenen Dateien und Netzressourcen vom dem Zugriff Dritter zu schützen, tritt damit auch der Schutz vor zivilrechtlichen Ansprüchen und – mal die gerade gerne genommenen Szenarien von Terror, Kinderporno oder Rechtsextremismus rangezogen – sogar vor strafrechtlicher Verfolgung.

1 Kommentar zu „Ein Grund mehr sein WLAN zu schützen“

  1. aber irgendwie ist es doch schade. Ich habe monate lang die Verbindung meines (unbekannten) Nachbarn genützt und wie oft wünsche ich mir, dass ich in eines der fast überall auf der Straße verfügbaren WLan-Netze gelangen, würde um via PDA mal eine Mail abzusetzen. Das wäre wie UMTS nur free and cool. In meinem Netz (mein Nachbar ist umgezogen) bleibt jeder willkommen.

    flx

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