Wenn e-Recht24 Juristen ein WordPress Plugin bauen

Ich mag’s ja gerne einfach. So einfach, dass ich oft genug für bestimmte Dinge einfach Geld ausgebe, anstatt das Rad nochmal selbst neu zu erfinden. Und dank OpenSource kann man ggf. sogar auch noch dran mitarbeiten, das Rad etwas runder zu machen. Genau um so einen Fall geht’s gerade. Nur das das Mitarbeiten ein kleines bisschen schwieriger ist. Und eigentlich geht es nicht nur um das e-Recht24 Rechtstexte Plugin für WordPress. Ich vermute mal das es beim Joomla! Pendant nicht sehr viel anders aussieht.

Zunächst mal bin ich großer Freund von e-Recht24. Auch und gerade als zertifizierte Datenschutzfachkraft machen mir deren Tools das Leben leicht. Das nächste Webprojekt braucht eine rechtssichere Datenschutzerklärung? E-Recht24 liefert. Gleiches gilt für Impressum, für eMail-Footer oder SocialMedia Datenschutzerklärung. Und noch besser funktioniert das mit eben diesem e-Recht24 Rechtstexte Plugin für WordPress (und Joomla!). Das Plugin ruft die generierten Texte per API ab und bindet diese per sogar Gutenberg Block ein. Oder hilfsweise als Shortcode für die ewig Gestrigen ;-).

Soweit die guten Nachrichten zum e-Recht24 Plugin

Was mich aber wirklich stört ist ein Absatz in der Datenschutzerklärung. Nämlich der mit der Überschrift „Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)“. Also bitte, nicht der Absatz selbst oder dessen Formulierung. Ich bin sicher, dass die Juristen das schon alles richtig würdigen und passend formulieren. Was mich stört ist die mitgelieferte Formatierung.

Völlig klar ist, dass dieser Absatz muss besonders hervorgehoben werden. Das ist für Widerspruchsrechte allgemein bereits 2013 gerichtlich festgestellt worden (LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 13.08.2013, Az.: 16 S 238/12). Aber warum das hartcodiert (!) in Versalien zu passieren hat, wird mir niemand verlässlich erklären können. Über die Hässlichkeit kann man zur Not noch diskutieren. Das ist Geschmackssache.

Die Barrierefreiheit des e-Recht24 Plugins ist ein Thema

Keinesfalls zu vernachlässigen ist jedoch, dass das nicht barrierefrei ist. Und zwar gleich auf zwei Ebenen. Zum einen ist ein Text in ausschliesslich Großbuchstaben sehr schwer lesbar. Zum anderen kommen Screenreader damit nur bedingt zurecht. Wie gesagt: der Text ist ausdrücklich hervorzuheben um Verbraucher ausdrücklich sein Widerspruchsrecht nahezulegen. So wie aber schon Kleingedrucktes in Verträgen von Gerichten kassiert worden ist, so könnte es auch den Versalien ergehen. Wenn ich etwas nicht klar lesen kann, kann ich es auch nicht verstehen. Die Gestaltung könnte von einzelnen Gerichten als Kontraproduktiv ausgelegt werden. Mit der Folge der Unwirksamkeit und damit der Anfechtbarkeit.

Text des e-Recht24 Rechtstexte WordPress Plugin ins Versalien

Es spräche nichts dagegen, die Hervorhebung auch durch einen Rahmen zu realisieren. Oder auch durch einen kontrastreichen Hintergrund. Für Geschmacksverirrte meinetwegen sogar mit einer anderen grellen Textfarbe.

Die Hürden die das e-Recht24 Plugin aufbaut

Egal was und wie ich gestalten will – es gibt Hürden dafür zu überwinden:

  • der per API automatisch bezogene Text muss kopiert und manuell eingefügt werden
  • der Bezug von Updates dieses Textes via API muss gekappt werden
  • die o.g. Textpassage muss manuell auf Groß-/Kleinschreibung umgewandelt werden
  • der Absatz muss mit einem zusätzlichen <div class="widerspruch"> … </div> umstellt werden
  • diese CSS Klasse kann dann genutzt werden um die gewünschte Hervorhebung via Custom CSS oder innerhalb des (Child-)Themes herbeizuführen.

Wenn mein Argument der Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit aufgrund der Gestaltung nicht haltbar wäre, spräche grundsätzlich auch nichts dagegen, dem Plugin ein eigenes Frontend CSS – genauer gesagt ein Schnipsel wie .widerspruch p {text-transform: uppercase;} mitzugeben und schon wäre die gleiche Optik wie nun wieder hergestellt. Nur eben barrierefrei, individuell gestaltbar und trotzdem per default noch hervorgehoben.

Der Appell an e-Recht24: respektiert OpenSource

Das alles hätte ich sehr gerne einfach per Pull Request in GitHub gekippt, anstatt hier einen ausführlichen Blogpost drüber zu schreiben. Blöd nur: es gibt kein Repo dafür.

Liebe Juristen von e-Recht24, mir ist klar, dass ihr von irgendetwas leben müsst. Sollt ihr ja auch. Euer Service – das hatte ich am Anfang schon gesagt – ist Geld wert. Aber das Plugin ist ohne die API zu Eurem Bezahldienst eh nicht einsetzbar. Und das Plugin selbst gebt ihr kostenfrei ab. Warum also nicht das Plugin auch als ordentliches OpenSource Projekt in GitHub einstellen? Dann kann man daran mitarbeiten und das Ding verbessern.

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